Aktuelle Informationen zum Mutterschutz

Allgemeines, Newsletter

Wir möchten Sie über folgende aktuelle Änderungen zum Mutterschutz informieren:

  1. Mutterschaftsanpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Mutterschaftsanpassungsgesetz ist jetzt vom Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen. Das Gesetz hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert und ist am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2025 I Nr. 59 vom 27.02.2025). Damit ist das Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.

  1. MuSchInfo „Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung“

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat im Hinblick auf die Änderungen im Mutterschutzgesetz auch die Mutterschutz-Information „Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung“ (MuSchInfo 10.0.01) überarbeitet.

Diese Informationen können Sie hier herunterladen.

Weitere Mutterschutz-Informationen werden auch auf der Website des AfMu veröffentlicht (https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/information )

Im Fall der Beschäftigung von Schwangeren oder Stillenden soll die Liste Verantwortliche bei der Erstellung der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Sie behandelt die wesentlichen Gefährdungen im OP aus den Bereichen Infektionen, Gefahrstoffe und ionisierende Strahlung; sie ist nicht abschließend.

  1. FAQ zu Arbeitsplatzgrenzwert bei Formaldehyd-Expositionen in der Schwangerschaft

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat seine Antwort auf eine Anfrage der DGUV zu Formaldehyd-Expositionen von Schwangeren in anatomischen Praktika als FAQ veröffentlicht.

Danach stellt die Exposition gegenüber Formaldehyd für Schwangere bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 von 0,3 ppm (0,37 mg/m³ Luft) keine unverantwortbare Gefährdung nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a MuSchG dar.

Die ganze FAQ finden Sie auf der Website des AfMu (https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/information ) 

  1. MuSchR „Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung“

Im Gemeinsamen Ministerialblatt ist die anliegende Mutterschutzregel des AfMu über „Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung“ veröffentlicht worden (GMBl Nr. 7/2025 vom 28.02.2025, S. 146), die Sie hier herunterladen können.

Die Mutterschutzregeln finden Sie auch auf der Webseite des AfMu ( https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/arbeitsergebnisse/regeln )

Die Regel nennt die spezifischen Mindestanforderungen für die Weiterbeschäftigung von schwangeren Frauen bei Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber den genannten Inhalationsanästhetika in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (MuSchR 11.1.01). Sie ist eine spezifische Ergänzung der allgemeinen Mutterschutzregel des AfMu zur Gefährdungsbeurteilung (MuSchR 10.1.01).