Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Fachkräfteein-wanderungsgesetz

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Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht (unter www.bmi.bund.de > Themen > Migration > Zuwanderung > Arbeitsmigration). Die Anwendungshinweise konkretisieren die neuen gesetzlichen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (wie z. B. das beschleunigte Fachkräfteverfahren) und sollen der zielgerichteten Handhabung und Umsetzung der Vorschriften im Verwaltungsvollzug insbesondere durch die Ausländerbehörde dienen.

Im Rahmen der Staatssekretärs-Steuerungsgruppe „Kohärenter Ansatz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“, die aus Expertinnen und Experten der am Prozess beteiligten Behörden zusammengesetzt war, wurden zudem behördenübergreifende Mustervorlagen entwickelt, die die Verfahren der Einreise von ausländischen Arbeitskräften vereinfachen und transparenter gestalten sollen.

Im Vorfeld hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mehrfach Hinweise für notwendige Klarstellungen in den Anwendungshinweisen gegeben, die jetzt zum Teil aufgegriffen sind. Insbesondere sind die Ausführungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren jetzt viel ausführlicher als in einem ersten Entwurf. Die Anwendungshinweise sind ein wichtiger Schritt zu einer möglichst bundesweit einheitlichen Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die Anwendungshinweise zeigen aber auch deutlich, dass die Bundesregierung vom angestrebten Ziel einer behördenübergreifenden Digitalisierung des Verfahrens noch weit entfernt ist. Hier bedarf es dringend Verbesserungen, um die Prozesse zu beschleunigen.

Auf der Seite des Bundesinnenministeriums finden Sie ebenfalls die Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (www.bmi.bund.de > Themen > Migration > Asyl und Flüchtlingsschutz > Asyl und Flüchtlingspolitik in Deutschland).