Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

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Der Bundestag hat sich in abschließender 2./3. Lesung mit dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG) sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 auseinandergesetzt. Den Beratungen im Plenum waren Beratungen im Finanzausschuss vorausgegangen, aus denen sich im Falle des JStG einige Änderungen ergeben haben. Die BDA hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft eine Stellungnahme abgegeben.

Den Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen.

Insbesondere folgende Änderungen beim JStG sind zu beachten:

  • Die im Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets wurde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
  • Die Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wird auf die europarechtlich notwendige vorbehaltlose Einbeziehung von Privatlehrern in die Steuerbefreiung reduziert. Die weitergehenden Anpassungen sind aus dem Gesetzesentwurf weggefallen.
  • Aufwendungen für Kinderbetreuung sollen zukünftig zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden können. Aktuell können nur zwei Drittel der angefallenen Kosten bis maximal 4.000 Euro jährlich geltend gemacht werden.
  • Es soll ein Mechanismus zur Direktauszahlung öffentlicher Mittel an natürliche Personen eingerichtet werden, für den das Bundeszentralamt für Steuern zuständig sein soll.
  • Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. §35 a EStG soll unter die Voraussetzung des Erhalts einer Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers gestellt werden.
  • Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung bei der Berechnung von steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde ohne weitere Änderungen verabschiedet.

Bewertung der BDA:

Die Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen waren noch nicht ausgereift und hätten vermutlich dazu geführt, dass sich einzelne Bildungsleistungen verteuert hätten. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich auf die europarechtlich gebotene Anpassung im Bereich der Privatlehrer beschränkt wird. Das Anheben der steuerlich absetzbaren Aufwendungen für die Kinderbetreuung entspricht einer BDA-Forderung und ist daher zu begrüßen. Die Neuregelung im Falle der haushaltsnahen Dienstleistungen könnten den Aufwand bei der Nutzung der Steuerermäßigung zu erhöhen, was in der Praxis problematisch wäre. Es ist zu begrüßen, dass die Änderung bei der Berechnung von steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht wie vom Bundesrat gefordert umgesetzt wurde. Diese Neuerung hätte aufwendige Nachjustierung auf Seiten der Arbeitgeber nach sich gezogen.

Die Gesetzesentwürfe müssen nun vom Bundesrat verabschiedet werden. Hierfür ist der 22. November vorgesehen.