Informationen zu Umsatzsteuersenkung, zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen, über Anwendungshilfen zu Urlaubsrückkehr und zu weiteren Themen. Stand 02.07.2020

Corona

1. Bundesfinanzministerium veröffentlicht FAQ zur anstehenden Umsatzsteuersenkung

2. Erstes und Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt verkündet

3. Anwendungshilfe zu Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

4. Verabschiedung der Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sicher“

5. Orientierungspapier zum Thema „Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit“

6. Landesregierung bringt 2. Nachtragshaushalt auf den Weg: 8,4 Milliarden Euro sichern Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Bekämpfung der Folgen der Corona-Virus Pandemie hat der Gesetzgeber jetzt begonnen, das von der Bundesregierung beschlossene große Konjunkturpaket in den ersten Schritten umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Senkung der Umsatzsteuer. Hierzu erhalten Sie mit diesem Rundschreiben weitere Informationen.

Aufgrund der jetzt beginnenden Ferienzeit treten in den Unternehmen zunehmend Fragen auf, wie mit Arbeitnehmern umzugehen ist, die in ausländische Staaten reisen, für die eine Reisewarnung der Bundesregierung besteht oder für die in der jeweiligen Landesverordnung eine Quarantäne nach der Rückkehr vorgeschrieben ist. Auch hierzu erhalten Sie weitere Informationen.

Zudem möchten wir Sie über die ersten Eckpunkte des ebenfalls im Konjunkturpaket enthaltenen Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ sowie über Fragestellungen im Verhältnis von Mutterschaftsleistungen zur Kurzarbeit informieren. Schließlich erhalten Sie eine Darstellung über das von der niedersächsischen Landesregierung im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts auf den Weg gebrachten niedersächsischen Konjunktur- und Krisenpaketes.

 

1. Bundesfinanzministerium veröffentlicht FAQ zur anstehenden Umsatzsteuersenkung

Am 26. Juni 2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Informationsblatt mit den häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur anstehenden Umsatzsteuersenkung. Das Informationsblatt gibt Ihnen allgemeine Hinweise auf die häufigsten Fragestellungen.

Sie können das Informationsblatt hier herunterladen.

Auf folgende Fragen des Informationsblattes weisen wir besonders hin:

▪ Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer? (Punkt II. 4.)

▪ Was ist mit Waren mit längeren Lieferfristen? (Punkt II. 6.)

▪ Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten? (Punkt II. 7.)

▪ Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden? (Punkt II. 8.)

▪ Was ist bei Anzahlungen zu beachten? (Punkt II. 9.)

Außerdem übersenden wir Ihnen die aktuelle Entwurfsfassung des BMF-Schreibens zur anstehenden befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020, die Sie hier herunterladen können.  Das BMF-Schreiben ist noch nicht finalisiert worden, es können sich also noch Änderungen ergeben. Wir werden Sie informieren, sobald die endgültige Fassung des BMF-Schreibens vorliegt.

Die temporäre Umsatzsteuerreduktion ist Teil des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, welches jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

 

2. Erstes und Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt verkündet

Mit unserem Rundschreiben Nr. 4 / 2020 vom 17. Juni 2020 haben wir Sie über die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) informiert. Das Gesetz wurde jetzt am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 30 verkündet. Mit Ausnahme des rückwirkenden Artikel 5 des Gesetzes, sind die Maßnahmen damit am 30. Juni 2020 in Kraft getreten.

Das erste Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) können Sie über den nachstehenden Link abrufen:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzei-ger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1385.pdf

Das zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz), über das wir zuletzt mit unserem Sonderrundschreiben Nr. 22 / 2020 vom 22. Juni 2020 informiert haben, wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt Nr. 31 verkündet. Das Gesetz können Sie über den nachstehenden Link abrufen:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzei-ger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf

 

3. Anwendungshilfe zu Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

In den vergangenen Wochen wurden in vielen Ländern die Corona-Maßnahmen gelockert. Zu Beginn der großen Schulferien ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen zu den Folgen von Reisen in das Ausland für das Arbeitsverhältnis.

In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich u.a. die Frage, wie mit Arbeitnehmern zu verfahren ist, die sich bei Urlaubsrückkehr aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen zunächst in Quarantäne begeben müssen oder die aus Staaten zurückkehren, für die eine Reisewarnung der Bundesregierung besteht.

Anliegend erhalten Sie hierzu eine kurze arbeitsrechtliche Ausarbeitung der BDA zum Umgang mit Urlaubsrückkehrern, die Sie hier herunterladen können. 

Auch seitens des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall wurde ein Hinweisblatt für die „Rückkehr von Beschäftigten aus Risikogebieten“ erstellt, das Sie hier herunterladen können

Mit dem ebenfalls anliegenden Informationsschreiben, das Sie hier herunterladen können, können Sie ihre Belegschaft auf die Folgen einer Reise in ein Risikogebiet hinweisen.

 

4. Verabschiedung der Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sicher“

Am 24.06.2020 wurde die Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ durch das Bundeskabinett beschlossen; das Papier können Sie hier herunterladen.

Die Eckpunkte enthalten folgende wichtige Regelungen:

a. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus

b. Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus

c. Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung

d. Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

e. Übernahmeprämie

Es wurden zwei Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommen:

• Es sind nun auch KMU antragsberechtigt, die eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

• Es sind keine Angaben zur Förderhöhe für Maßnahmen unter (4) der Verbund- oder Auftragsausbildung mehr enthalten. Details der Durchführung sollen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildungen erörtert werden.

Für die Fördermaßnahmen ist ein Volumen von 500 Mio. € vorgesehen. Geplant ist, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Maßnahmen unter (a) – (c) und (e) umsetzen wird. Für die Umsetzung von Maßnahmen unter (d) ist das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung), oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgesehen. Die Maßnahmen sollen über eine oder mehrere Förderrichtlinien realisiert werden.

Eine gesetzliche Änderung/Klarstellung soll lediglich dafür vorgenommen werden, dass die Finanzierung der Verwaltungskosten nicht durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern aus dem Programmtitel selbst erfolgt.

 

5. Orientierungspapier zum Thema „Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben ein Orientierungspapier zum Thema „Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit“ erstellt.

Dieses Orientierungspapier können Sie hier herunterladen.

Das Orientierungspapier und die diesem Rundschreiben ebenfalls als Anlage beigefügte FAQ-Liste, die Sie hier herunterladen können, sollen vor allem Arbeitgebern eine Orientierung geben, wie das Verhältnis von Mutterschaftsleistungen und Kurzarbeit von den drei Bundesressorts BMFSFJ, BMAS sowie BMG eingeordnet wird.

Danach sind beim zeitlichen Zusammenfallen von Beschäftigungsverboten und Kurzarbeit in allen Konstellationen Mutterschaftsleistungen zu erbringen. Insbesondere ist der Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) auch bei Kurzarbeit zu gewähren. An Frauen, die sich in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 MuSchG befinden, sind durch die Krankenkasse Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und durch den Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss (§ 20 MuSchG) zu zahlen.

Das Orientierungspapier sowie die FAQ-Lite sollen Klarheit zu dem Verhältnis von Mutterschaftsleistungen und Kurzarbeit geben. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass für die rechtsverbindliche Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist und die Erstattungsstellen für die Mutterschaftsleistungen die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung sind.

Hinweise auf Publizierung der Schriftstücke auf den Internetseiten

https://familienportal.de/blob/156608/e40d8de68194d58e7e62c3b99a9026bd/orientierungspapier-mutterschaftsleistungen-bei-kurzarbeit-data.pdf

und

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/volle-mutterschaftsleistungen-auch-waehrend-kurzarbeit-im-betrieb/156596

wurden in einer Aktuell-Meldung des BMFSFJ veröffentlicht.

 

6. Landesregierung bringt 2. Nachtragshaushalt auf den Weg: 8,4 Milliarden Euro sichern Niedersachsens Zukunft nach der Corona-Krise

Die Landesregierung hat am 23.06.2020 einen 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus und zur Kompensation der Steuerausfälle auf den Weg gebracht. 

Das eigene Konjunktur- und Krisenpaket des Landes Niedersachsen weist eine stolze Summe von noch einmal 3,9 Milliarden Euro auf, die die 1,4 Milliarden Euro aus dem 1. Nachtragshaushalt ergänzen. Neben der Kompensation von Steuerausfällen will das Land in vier Säulen die Wirtschaft, das Gesundheitssystem, die Kommunen und diverse Einrichtungen in Niedersachsen unterstützen und das Land auf einen erfolgreichen Neustart nach der Corona-Krise vorbereiten. 

Schon im März 2020 hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt in einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen erhöhten Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. Zugleich wurden bereits in großem Umfang Mittel des Überschusses aus dem Haushaltsjahr 2019 verwendet. 

Die Finanzplanung für das Jahr 2020 wird jetzt ein weiteres Mal nachträglich korrigiert.

Insgesamt kann eine Milliarde Euro der Corona-bedingten Maßnahmen und Steuerausfälle dieses Jahres durch Einsparungen und Überschüsse finanziert werden. Neben der Verwendung von insgesamt 880 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 wird eine neue Einsparverpflichtung in Höhe von 120 Millionen im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts veranschlagt.

Die Kreditermächtigung soll im 2. Nachtrag bis zu 7,8 Milliarden Euro betragen, davon rund 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der üblichen Konjunkturbereinigung nach den Regeln der Schuldenbremse. Für den darüberhinausgehenden Betrag eröffnet die Schuldenbremse angesichts der derzeitigen Notsituation Ausnahmemöglichkeiten vom grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung. 

Erste Säule: 

1,9 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes

Um die spezifischen Belange der niedersächsischen Wirtschaft zu fördern und die Maßnahmen des Bundes gezielt zu ergänzen, hat die Landesregierung ein Paket zur Stärkung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes in Höhe von 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen. 

Die niedersächsischen Unternehmen sollen maximal von dem Konjunkturpaket des Bundes profitieren. Allein für Investitions- und Innovationshilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen sind 410 Millionen Euro vorgesehen, wovon insbesondere Automobilzulieferer profitieren werden. In dem Paket ist ein Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro und eine Förderung von Startups mit 100 Millionen Euro enthalten. Der öffentliche Nahverkehr soll Finanzhilfen von 190 Millionen Euro erhalten. Der Notfallfonds wird mit 100 Millionen Euro aufgelegt, um Branchen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Überwindung der Corona-Folgen zu unterstützen.

Für den Breitbandausbau sind zusätzliche 150 Millionen Euro vorgesehen. Wichtige Maßnahmen können so vorgezogen werden. 

Für die Justiz werden 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Digitalisierung der Gerichte zu beschleunigen. Von dem Geld sollen insbesondere Videokonferenzanlagen und Notebooks beschafft werden. Diese technische Ausstattung dient dazu, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch in Pandemie-Zeiten die Verfahren flexibel und zügig bearbeiten und erledigen können.

Für eine ökologische Erneuerung des Landesfuhrparks und der in der Wasserwirtschaft eingesetzten Schiffe sind 50 Millionen Euro vorgesehen.

Auch in die Weiterentwicklung der Effizienz und Verlässlichkeit der Polizei investiert die Landesregierung. Der Fuhrpark der niedersächsischen Polizei wird für 37,5 Millionen Euro modernisiert.

220 Millionen Euro sind für die energetische Sanierung von Gebäuden eingeplant. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an drei Hochschulen erhält das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 120 Millionen Euro. Die Sanierungsmaßnahmen sollen an den Universitäten Hannover, Braunschweig und Göttingen erfolgen, da diese drei den größten Flächenbestand aller Niedersächsischen Universitäten haben.

Jeweils 75 Millionen Euro gehen in die Innovationsförderung für eine Wasserstoffwirtschaft und in eine niedersächsische Offensive im Bereich erneuerbare Energien. 

Niedersachsen hat eine sehr gute Projektträgerstruktur. Damit das so bleiben kann und EUgeförderte Projekte auch zukünftig erfolgreich durchgeführt werden können, hat die Landesregierung 20 Millionen Euro eingeplant. Die Mittel werden dem für die EU-Förderung zuständigen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zugewiesen, profitieren werden jedoch EU-Fördermaßnahmen vieler Ressorts, beispielsweise Projekte zur Frauenförderung oder Projekte zum Themenbereich Qualifizierung und Arbeit.

Für die niedersächsische Film- und Medienbranche sind 1 Million Euro an Soforthilfen vorgesehen. 

Zweite Säule: 

Rettungsschirm mit 1,1 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen 

In der Krise sind Niedersachsens Kommunen in besonderer Weise systemrelevant. Ihre Haushalte müssen gestützt werden, um gerade jetzt volkswirtschaftlich notwendige Investitionen tätigen zu können. Dafür hat sich die Landesregierung mit Nachdruck eingesetzt. Über 3,4 Milliarden Euro können die Städte, Gemeinden und Kreise nun aus Bundes- und Landesmitteln erwarten. 

Den Anfang macht das Konjunkturpaket des Bundes. Allein davon profitieren die Kommunen durch Bundes- und Landesanteile voraussichtlich in Höhe von netto 2,3 Milliarden Euro, insbesondere für die Bereiche ÖPNV und Krankenhäuser.

Zusätzlich spannt das Land einen eigenen kommunalen Rettungsschirm auf. Im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt sind dafür 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen noch 2020 fließen, um die Kommunalhaushalte 2020 und 2021 stabil zu halten. Darauf haben sich Finanzminister Reinhold Hilbers und Innenminister Boris Pistorius mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt. Aus dem Programm fließen gut 400 Millionen Euro zusammen mit einem Bundesanteil von weiteren 400 Millionen Euro (insgesamt also 800 Millionen Euro) in den Ausgleich der Gewerbesteuerverluste 2020. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch 2021. Schließlich erhalten die niedersächsischen Kommunen einen Zuschuss zu krisenbedingten Mehraufwendungen in Höhe von weiteren 100 Millionen Euro, u.a. für Digitalisierungsaufwendungen im Schulbereich. 

Einen Anteil von 350 Millionen Euro werden die Kommunen in den nächsten Jahren über den Kommunalen Finanzausgleich zurückführen, jedoch erst, sobald und soweit das KFAVolumen über dem des Jahres 2020 liegt. Zugleich hat das Land zugesagt, den Landeszuschuss zum SGB II 2020 und 2021 zu gewähren und ihn auch in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Mit dem kommunalen Rettungsschirm sind für den Kitabereich eine Investitionsförderung des Landes, der sogenannte Härtefallfonds und die Coronabedingten Ausfälle von Elternbeiträgen abgegolten, ebenso die Finanzierung der Systemadministratoren an Schulen und ein kommunales Investitionsprogramm.

Dritte Säule:

Über 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitssystem und die direkte Krisenbewältigung 

Schließlich sollen mit dem 2. Nachtragshaushalt mehr als 600 Millionen Euro zur weiteren Stabilisierung des Gesundheitssystems mobilisiert werden. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser des Bundes wird kofinanziert, so dass die niedersächsischen Krankenhäuser in der Summe mit 428 Millionen Euro zusätzlicher Unterstützung rechnen können. Weiter vorgesehen sind ergänzende Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen in Einrichtungen. 

Auch die Gegenfinanzierung des Corona-Pflegebonus für die Altenpflege findet sich, im Haushaltsentwurf mit rund 50 Millionen Euro wieder. So wird die Bonuszahlung des Bundes für die Beschäftigten in der Altenpflege auf insgesamt 1.500 Euro aufgestockt.

Für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zusätzlich rund 250 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. 

Vierte Säule: 

Unterstützung wichtiger gesellschaftlicher Bereiche und Vorsorgemittel in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro

Mit einer weiteren großen Anstrengung soll ein Schutzschirm für Sport und Kultureinrichtungen, für gemeinnützige Organisationen und viele andere Bereiche gespannt werden. Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und Soloselbstständige im Kulturbereich sollen Fördergelder in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere 10 Millionen Euro sind zur Kofinanzierung von Bundes- und Europaprogrammen in der Kulturförderung vorgesehen. Die Staatstheater und die Landesmuseen sollen insgesamt fast 2,6 Millionen Euro Kompensationszahlungen für ihre Corona-bedingten Ausfälle erhalten. 

47 Millionen Euro werden vorgeschlagen für Zuschüsse für Einnahmeausfälle der Unikliniken in Folge der Reservierung von Kapazitäten für Corona-Fälle und für Investitionen. In Forschungsprojekte, wie beispielsweise für Impfstoffe, sollen 11 Millionen Euro fließen.

7 Millionen Euro Soforthilfen für gemeinnützige Sportvereine sind geplant. Auch hier hat es erhebliche Belastungen gegeben in der Zeit des Shutdown. Die Staatsbäder sollen Zuschüsse in Höhe von 6 Millionen Euro bekommen. 

Bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist von einer deutlichen Zurückhaltung beim Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen auszugehen, gleichzeitig sind Ausbildungsverhältnisse in ihrer Existenz gefährdet. Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ will die Landesregierung die duale Ausbildung auch in diesem Jahr als sichere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung stützen und Kontinuität wahren. Für den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 schlägt die Landesregierung nun vor, 18 Millionen Euro für den „Aktionsplan Ausbildung“ bereitzustellen. Ziel des Konzeptes ist es, krisenbedingte Ausfälle in der Berufsausbildung zu verhindern. Der „Aktionsplan Ausbildung“ bündelt daher die folgenden drei Elemente: Zusammenarbeit mit Bündnispartnern, Einbindung der Bundesförderung sowie Maßnahmen für eine landesseitige Förderung. 

Der Plan setzt deshalb darauf, bestehende Ausbildungsverhältnisse zum Abschluss zu führen, Anreize und Angebote zum Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen zu schaffen, sowie mit einer Beratungs- und Vermittlungsoffensive Perspektiven zu erarbeiten. Das Land ergänze die Förderung des Bundes, so dass sich ein abgerundetes und schlüssiges Konzept ergebe. 

Stornierungskosten für Schulfahrten, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 abgesagt werden mussten, sollen vom Land Niedersachsen übernommen werden. Die Stornokostenübernahme ist für Schulfahrten vorgesehen, die für das zweite Schulhalbjahr 2019/2020 angesetzt waren, sowie für Fahrten, die für das kommende erste Schulhalbjahr 2020/21 geplant waren, aufgrund der nach wie vor unsicheren Infektionslage in vielen Ländern abgesagt werden müssen. 

28 Millionen Euro sollen in ein Förderprogramm für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Familienbildungsstätten und in die Bildungsarbeit gehen. Für Hygienemaßnahmen in Einrichtungen wie Jugendherbergen, Familienbildung und Schwangerschaftsberatung sollen 1,8 Millionen Euro bereitgestellt werden.

67 Millionen Euro sind vorgesehen für die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesförderungen Wald im Rahmen der GAK-Mittel. Hinzukommen sollen 10 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Landesforsten. 

Als Betriebskosten für den „Krisenstab Corona“ sind 3 Millionen Euro vorgesehen, weitere 7 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb von Ersatz-, Behelfs- und Sondereinrichtungen.

500 Millionen Euro werden vorsorglich eingestellt für die weitere Pandemieentwicklung und etwaige weitere Kofinanzierungen.  

Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt 

Ziel der Landesregierung ist es, so zügig wie möglich wieder zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. 

Die im 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen Mittel sollen dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zugeführt werden. So werden sie in einem haushalterisch klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert. Wenn die Corona-Krise abgeschlossen ist, wird das Sondervermögen wieder aufgelöst. Durch diese klare Trennung zum eigentlichen Haushalt untermauert die Landesregierung ihren Anspruch an eine solide Haushaltspolitik: Keine Vermischung der Mittel mit dem eigentlichen Haushalt, sondern eine klare Trennung sorgen für mehr Transparenz.

Die zur Finanzierung notwendigen Kredite werden mit einem klaren Tilgungsplan versehen: Beginnend mit einer ersten Rate 2024 werden sie über 25 Jahre abgebaut. Eine klare Vereinbarung zur Tilgung gehört zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und ist genau aus diesen Gründen in den Regelungen zur Schuldenbremse verankert worden. Wie nach der Finanzkrise solle aber auch diesmal eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik dem Land dabei helfen, die Schulden mittel- bis langfristig wieder abzubauen.  

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung unter Verzicht auf die 1. Lesung in einer Sondersitzung des Landtages am 15. Juli 2020, und damit vor der parlamentarischen Sommerpause, beschlossen werden.