Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind in vielen Unternehmen kurzfristig Telearbeitsplätze entstanden, sodass die Mitarbeiter ihren arbeitsvertraglichen Pflichten auch von Zuhause aus nachkommen können. Um trotzdem die betriebsinterne Kommunikation sicherzustellen, setzen Unternehmen häufig sog. Software as a Service Dienstleister (kurz: SaaS) für Video- und Onlinekonferenzen, -Meetings oder Webinare ein. Hierbei die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einzuhalten, erhöht nicht nur das Datensicherheitsniveau in Organisationen, sondern hilft den ungeregelten Abfluss von solchen Unternehmensinformationen zu verhindern, die im internationalen Wettbewerb die eigene Wertschöpfung sicherstellen sollen.
Mit einer Auswahl und Gegenüberstellung verschiedener Anbieter von Videokonferenzlösungen und der dazugehörigen Veranschaulichung datenschutzrechtlicher Aspekte, will die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. eine Hilfestellung für Datenschutzverantwortliche bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstleisters geben. Die Checkliste soll zudem die grundsätzlichen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit in diesem Zusammenhang veranschaulichen und einfaches „Abarbeiten“ der Kriterien ermöglichen.
Die Praxishilfe können Sie hier herunterladen.