„Reisekosten und Auslösungen“

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Fragen der Reisekosten und der Auslösungen gehören gerade auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu den klassischen Aufgaben der Personalarbeit. Mit dem neuen Reisekostenrecht 2020 und den darin enthaltenen Änderungen ergibt sich eine Vielzahl von neuen Anwendungsproblemen. Um Ihnen hier einen vertieften Einblick zu geben, bieten wir Ihnen das Seminar

            Reisekostenrecht und Auslösungen nach den neuesten Steuerrichtlinien

an, das am

            Donnerstag, den 06. Februar 2020, ganztägig in Lüneburg

stattfindet.

Entsprechend den Neuregelungen im Reisekostenrecht 2020 wird es insbesondere um die Fragen der regelmäßigen Arbeitsstätte und die Abrechnung von Auswärtstätigkeiten gehen. Weitere Schwerpunkte des Seminars werden die Verpflegungskosten und die Besonderheiten der Abrechnung von Übernachtungskosten mit den Änderungen in 2020 ein. Anschließend werden die Fahrtkostenabrechnung und die Möglichkeiten der Anerkennung von Nebenkosten thematisiert. Weitere Themen sind die kostenlosen Mahlzeiten auf Dienstreisen und der Themenkreis Bewirtungen mit den Schwerpunkten Einladungen, Trinkgeld und Belegprüfung. Auch die Auslandsreisen werden unter dem Gesichtspunkt der neuen Pauschalen für 2020 einen Schwerpunkt bilden. Abgerundet wird das Seminar mit den Themen: Doppelte Haushaltsführung, gemischt veranlasste Reisen (privater und beruflicher Anlass) und den Besonderheiten beim Vorsteuerabzug.

Als Referent steht Ihnen mit Herrn Volker Schneidereit, Finanzbeamter des Finanzamtes Göttingen, ein erfahrener Praktiker auch für weitere Nachfragen zur Verfügung. Er wird mit Ihnen insbesondere Lösungen für die Praxis diskutieren.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.