Permanent ergeben sich Neuerungen, die eine Anpassung bisher zulässiger Regelungen in Verträgen erforderlich machen. Erfolgt eine solche Anpassung nicht, sieht die Rechtsprechung Vereinbarungen, die nach alter Rechtslage noch zulässig waren, zwischenzeitlich als unwirksam an.
In dem Seminar möchten wir Ihnen die Hintergründe aufzeigen, warum bestimmte Formulierungen im Arbeits- und Aufhebungsvertrag verwendet werden müssen. Um die Unwirksamkeit einzelner Klauseln zu vermeiden, stellen wir Ihnen die rechtlichen Anforderungen an einzelne Klauseln dar und erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte:
- Arbeitsverträge
— Probezeitregelungen
— Befristungen von Arbeitsverträgen
— Regelungen zum Direktionsrecht, insbesondere Versetzungen
— Arbeitszeitregelungen
— Vergütungsregelungen wie Überstunden und Sonderzahlungen
— Regelungen zum Urlaub
— Kündigungsfristen
- Aufhebungsverträge
— Beendigungsregelungen
— Freistellung
— Abfindung
— Sprinterregelung
— Ausgleichsklauseln
Preis: 200,00 € (225,00 € für Nichtmitglieder)
Anmeldung hier: Anmeldung zum Seminar