Vorstellung der nationalen Weiterbildungsstrategie durch BMAS und BMBF

Allgemeines, Newsletter

Am 12. Juni haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als federführende Ressorts ein gemeinsames Strategiepapier zur Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) vorgestellt, das Sie hier herunterladen können. Partner der NWS sind neben den genannten Ressorts das BMWi, die BA, die Länder (Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Kultusministerkonferenz, Wirtschaftsministerkonferenz), DGB, IG Metall, IG BCE, ver.di wie auch GEW, die BDA, Gesamtmetall und BAVC sowie DIHK und ZDH. 

Das Strategiepapier gliedert sich in drei Teile:

  1. Darlegung der Ausgangssituation und der weiterbildungspolitischen Herausforderungen,
  2. Beschreibung von zehn Handlungszielen mit Formulierung der jeweiligen Commitments der NWS-Partner, um diese Ziele zu erreichen, sowie
  3. kurze Erläuterung des Umsetzungsprozesses bis zum Ende der Legislatur 2021.

Das Papier ist in einem sehr intensiven und kontroversen siebenmonatigen Diskussionsprozess zwischen den o.g. Partnern entstanden. Der BDA ist es zusammen mit Gesamtmetall und BAVC sowie den sonstigen vertretenen Wirtschaftsorganisationen und im engen Schulterschluss mit weiteren Mitgliedsverbänden in diesem Prozess gelungen, eine Reihe von strittigen Punkten zu streichen bzw. zu entschärfen. Auch der Charakter des Papiers wurde von einem ursprünglich defizitorientierten Duktus verändert in einen, der das in der Weiterbildung bereits existierende Positive hervorhebt. Dabei werden aber gleichwohl auch die aus Sicht der Wirtschaft bestehenden Handlungsbedarfe in der Weiterbildung aufgezeigt. 

Sehr umstritten waren Formulierungen (insbes. Commitments des BMAS), die eine Ausweitung der Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Weiterbildung, ein „Recht auf Weiterbildung“, eine „Qualifizierungsgarantie“, die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes, einen generellen Rechtsanspruch auf Ausbildungsvergütung für Umschüler sowie die Kammerbeteiligung bei Modulprüfungen bei Teilqualifikationen formulierten. 

Aufgrund der nicht zu vereinbarenden Positionen zwischen den Partnern war es notwendig, an zwei Punkten im Papier Dissens zu markieren: 

  1. Das BMAS wollte ein Recht auf Weiterbildung sowie einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Geringqualifizierte fixieren. Die Wirtschaft, das BMBF und das BMWi haben dies abgelehnt, da ein einseitiger Rechtsanspruch eine notwendige Güterabwägung zwischen den Interessen und Neigungen des Arbeitnehmers einerseits und den betrieblichen bzw. Arbeitsmarktbedarfen andererseits ausschließen würde. Daher heißt es jetzt: „Ein erster konkreter Schritt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf die Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung (Berufsabschluss) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und III für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss – entsprechend der persönlichen Eignung sowie der Arbeitsmarktorientierung. In diesem Zusammenhang wird eine Modifizierung des Vermittlungsvorrangs im SGB II entsprechend der Regelung im SGB III geprüft. Darüber hinaus gehende Rechtsansprüche sind zwischen den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie nicht konsensfähig.“ (S. 9)
  2. Gewerkschaften und BMAS haben sehr darauf gedrungen, im Papier festzuhalten, dass die Mitbestimmung in der Weiterbildung mit Blick auf das Betriebsverfassungsgesetz auszuweiten sei. Die Wirtschaft hat dies mit Nachdruck abgelehnt. Insofern lautet die Textstelle nun: „Betriebsräte sollten insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung noch einen besseren Beitrag dazu leisten können, um im Betrieb benötigte Kompetenzen aufzubauen und zu erhalten, um so Fachkräftemangel vorzubeugen. Über die Frage von Möglichkeiten der besseren Beteiligung von Betriebsräten an Weiterbildung besteht unter den Partnern der Nationalen Weiterbildungsstrategie kein Konsens.“ (S. 13) Das BMAS hat bei diesem Punkt unterstrichen, dass es im Herbst 2019 eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes in Angriff nehmen wird. 

Eigene Commitments haben die Arbeitgeber bei den Themen arbeitsplatzorientierte Grundbildung (S. 10), Teilqualifikationen (S. 18) und Weiterbildungsverbünde (S. 19) formuliert. Darüber hinaus haben BAVC und IG BCE gemeinsame Commitments eingebracht. Arbeitgeberseitig haben wir uns auch einer Reihe von Commitments anderer Akteure angeschlossen. 

Der Charakter eines solchen, zwischen einer großen Zahl von Organisationen abgestimmten, „Kompromiss-Papieres“ bringt es mit sich, dass nicht alle Beteiligten allen Formulierungen bis ins letzte Detail zustimmen. Entscheidend ist aber, dass große strittige Punkte ausgeräumt oder explizit gemacht wurden und damit ein Gesamtkonsens erreicht wurde. 

Nach der Sommerpause wird der Umsetzungsprozess starten. Die BDA wird sich gemeinsam mit Gesamtmetall und BAVC als NWS-Partner hier einbringen. Im Frühjahr 2021 soll ein Bericht zum Stand der Umsetzung vorgelegt werden.