In bestehenden Arbeitsverhältnissen und auch im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen spielt das Thema „Abmahnung“ eine zentrale Rolle. Als Wirksamkeitsvoraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung bereitet die Abmahnung in der betrieblichen Praxis allerdings immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. Demgegenüber werden seitens der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmtheit der Abmahnung, immer höhere Anforderungen gestellt.
Mit unserem Seminar
„Warnen, Mahnen, Abmahnen – Die drei Stufen der Eskalation“,
das am
Dienstag, den 18. Februar 2020 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Lüneburg
stattfindet, möchten wir Ihnen die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Abmahnung sowie den Weg dorthin umfassend darstellen. Konkret wird es in dem Seminar schwerpunktmäßig um die Abmahnung als Wirksamkeitsvoraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung gehen. Des Weiteren wird es in dem Seminar darum gehen, was erhebliche Pflichtverstöße und abmahnungswürdige Sachverhalte sind. Zudem wird es um die Fragestellung gehen, wem die Abmahnungsbefugnis im Unternehmen zusteht. Schließlich werden die Klagemöglichkeiten des Arbeitnehmers gegen eine erteilte Abmahnung dargestellt und erörtert.
Als Referent steht Ihnen mit dem Geschäftsführer unseres Verbandes, Herrn Reinhard Gusek, ein erfahrener Praktiker auch für weitere Nachfragen zur Verfügung. Er wird mit Ihnen insbesondere auch Lösungen für die Praxis diskutieren.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.