Im kommenden Jahr finden wieder die regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit vom 01.03.2022 bis zum 31.05.2022 statt. Noch kurz vor diesen regulären Wahlen hat der Bundesrat am 08.10.2021 die Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen zugestimmt. Die Verordnung ist nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 15.10.2021 in Kraft getreten. Hierüber konnten wir Sie bereits in unserem letzten Rundschreiben Nr. 6 / 2021 unterrichten.
Die neuen Regelungen sind somit bei den nächsten regulären Betriebsratswahlen im Jahr 2022 anzuwenden. Übergangsvorschriften bestehen nicht, sodass auch in laufenden – beispielsweise vorgezogenen – Betriebsratswahlen die Neuregelungen bereits zu berücksichtigen sind.
Mit der Anpassung der Wahlordnung werden in erster Linie Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz durch das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz nachvollzogen, die einen Bezug zur Betriebsratswahl aufweisen. Darüber hinaus wird unter anderem die Möglichkeit für Wahlvorstände geschaffen, Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Außerdem wird der Kreis der Beschäftigten erweitert, den die Wahlunterlagen ohne gesonderten Antrag zuzusenden sind. Eine weitere Änderung betrifft die Präsenzwahl, die künftig ohne Wahlumschläge erfolgt.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat deshalb seinen M+E-Leitfaden Betriebsratswahlen 2022 vollständig aktualisiert. Dabei wurden diejenigen Textteile, die aus der Änderung der Wahlordnung und des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes hinzugefügt oder überarbeitet wurden, durch Pfeile am Textrand kenntlich gemacht. Den M+E-Leitfaden Betriebsratswahlen 2022 können Sie hier herunterladen.